Baustein 01
Feuergefahr im Rohbau
Ein entstehendes Gebäude hat andere Risiken als ein fertig genutztes Wohngebäude.
Für Bauherren
Die Feuerrohbauversicherung verbindet Neubau, Baustelle und dauerhaften Gebäudeschutz. Entscheidend ist, dass der Übergang zur Wohngebäudeversicherung nicht erst am Ende auffällt.
§ 34d
geprüfte Zulassung
VEMA eG
unabhängiger Marktzugang
14 Jahre
Versicherungspraxis

Bauplanstatus
Feuerrohbauversicherung prüfen: Rohbau gegen Feuer absichern, Finanzierungsnachweise klären und in die Wohngebäudeversicherung wechseln.
Baustein 01
Ein entstehendes Gebäude hat andere Risiken als ein fertig genutztes Wohngebäude.
Baustein 02
Nachweise und Anforderungen sollten früh mitgedacht werden.
Baustein 03
Der spätere Vertrag sollte zur fertigen Nutzung und zum Gebäudewert passen.
Position 01
Während der Bauphase steht noch kein fertig genutztes Wohngebäude. Die Feuerrohbauversicherung ordnet deshalb das Feuerrisiko des entstehenden Gebäudes der Rohbauphase zu. Welche Gefahren, Gebäudeteile, Baustoffe und Nebenleistungen konkret erfasst sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Häufig wird der Rohbauschutz zusammen mit der späteren Wohngebäudeversicherung vereinbart. Für Bauherren ist deshalb nicht nur der Beginn wichtig, sondern auch die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen der Vertrag in den dauerhaften Gebäudeschutz übergeht.
Position 02
Der benötigte Beginn richtet sich nach Bauvorhaben, Vertragsgestaltung und tatsächlichem Bauablauf. Deshalb sollten Abschluss, vorgesehener Baubeginn und der Stand des Rohbaus vorab miteinander abgeglichen werden.
Auch die Dauer ist tarifabhängig. Verzögert sich der Bau, sollte nicht angenommen werden, dass ein ursprünglich vereinbarter Zeitraum automatisch weiterläuft. Der aktuelle Baufortschritt gehört dann gemeldet und eine Fortsetzung des Schutzes sollte ausdrücklich bestätigt werden.
Position 03
Feuerrohbauversicherung, Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht beantworten unterschiedliche Fragen. Der Rohbauschutz betrifft das versicherte Feuerrisiko am entstehenden Gebäude. Die Bauleistungsversicherung bezieht sich auf vertraglich erfasste Schäden am Bauvorhaben; die Bauherrenhaftpflicht auf Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Bauherrn.
Keiner dieser Namen ist allein eine Deckungszusage. Entscheidend sind die vereinbarten Gefahren, Ausschlüsse, Selbstbehalte und die Beschreibung des Bauvorhabens im jeweiligen Vertrag.
Bauleistungsversicherung
Schäden am entstehenden Bauwerk getrennt vom Feuerrisiko einordnen.
Bauleistung prüfen →Bauherrenhaftpflicht
Die Haftung des Bauherrn gegenüber Dritten gesondert betrachten.
Haftung prüfen →Position 04
Der kritische Punkt liegt zwischen Bauphase und fertiger Nutzung. Fertigstellung, Bezugsfertigkeit, tatsächlicher Einzug und die technische Inbetriebnahme können zeitlich auseinanderfallen. Der Vertrag sollte festlegen, welches Ereignis den Übergang auslöst und welche Objektangaben dafür aktualisiert werden müssen.
Vor diesem Übergang sollten Gebäudewert, Wohn- und Nutzflächen, Nebengebäude, Photovoltaik, Wärmepumpe, Elementarschutz und die endgültige Nutzung noch einmal abgeglichen werden. So wird aus dem Rohbauvertrag ein Schutz, der zum fertiggestellten Gebäude passt.
Systemlage
Je nach Ausgangslage gehören angrenzende Absicherungen zur Prüfung.
Ablauf
Zeitpunkt, Wert und Baufortschritt werden eingeordnet.
Der Schutz wird auf den Rohbau und die Projektphase zugeschnitten.
Die spätere Wohngebäudeversicherung wird nicht als Nachgedanke behandelt.
Ansprechpartner

Inhaber FELSAR · § 34d
Ich verstehe die Feuerrohbauversicherung als Übergang in den dauerhaften Gebäudeschutz.
Fragen
Beginn, vorgesehener Baubeginn und tatsächlicher Baufortschritt sollten vor dem Start abgeglichen werden. Der konkrete Zeitpunkt hängt vom Vertrag und vom Bauvorhaben ab.
Die vereinbarte Dauer ist tarifabhängig. Bei Bauverzögerungen sollte der Baufortschritt gemeldet und die Fortsetzung des Schutzes ausdrücklich mit dem Versicherer geklärt werden.
Nein. Beide Verträge beantworten unterschiedliche Risikofragen. Welche Schäden konkret versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Bedingungen und der Beschreibung des Bauvorhabens.
Das maßgebliche Übergangsereignis muss im Vertrag geprüft werden. Fertigstellung, Bezugsfertigkeit und tatsächlicher Einzug können zeitlich auseinanderliegen.
Dann sollten vereinbarte Laufzeit, aktueller Baufortschritt und geplanter Fertigstellungstermin neu abgeglichen werden. Eine automatische Verlängerung sollte nicht unterstellt werden.
Ich prüfe, wo Substanz, Haftung und Ertrag Ihrer Immobilie abgesichert sind und wo Lücken bleiben.