Für Bauherren
Bauherrenhaftpflicht: Schutz gegen Haftungsrisiken auf der Baustelle.
Unabhängig aus einer großen Versichererauswahl verglichen und persönlich beraten - von einem Makler, nicht von einem Vergleichsportal.
§ 34d
geprüfte Zulassung
VEMA eG
unabhängiger Marktzugang
14 Jahre
Versicherungspraxis

bestehende Privathaftpflicht zuerst prüfen
Kostentreiber: Bausumme, Bauzeit, Eigenleistung, Deckung
Nutzen durch pauschale Beispielpreise ohne Kontext
Grundlage
Was ist eine Bauherrenhaftpflicht?
Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie als Bauherr vor Schadenersatzforderungen, wenn durch Ihr Bauvorhaben Dritte verletzt werden oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Sie prüft Ansprüche, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Sobald Sie bauen, tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Baustelle. Kommt ein Passant, ein Nachbar oder ein Besucher zu Schaden, kann daraus persönliche Haftung entstehen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung, oft auch Bauherrenversicherung genannt, übernimmt genau dieses Baustellenrisiko. Entscheidend ist nicht nur der Beitrag, sondern ob Bausumme, Bauzeit, Eigenleistung und Übergang zur Bauleistungs- und Wohngebäudeversicherung sauber berücksichtigt sind.
Kurz gesagt
Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen, wenn durch Ihr Bauvorhaben andere Menschen verletzt werden oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Deckung
Was leistet die Bauherrenhaftpflicht?
Versichert sind die klassischen Schadenarten der Haftpflicht - jeweils inklusive Prüfung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen. Typische Schadenbeispiele zeigen, warum das Thema nicht erst mit dem ersten Unfall relevant wird.
01
Personenschäden
Ein Passant stolpert an einer unzureichend gesicherten Baugrube oder wird durch herabfallendes Material verletzt.
02
Sachschäden
Ein Zaun, ein Nachbargebäude oder ein parkendes Auto wird durch Baustellenmaterial, Erdarbeiten oder Gerüstteile beschädigt.
03
Vermögensfolgeschäden
Aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden entstehen finanzielle Folgekosten, etwa Nutzungsausfall oder weitere Ansprüche.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten
Schäden am eigenen Bauwerk selbst -> Bauleistungsversicherung
Schäden durch nicht gewerbsmäßig tätige Helfer, sofern tariflich eingeschlossen
Schäden durch Feuer am Rohbau -> Feuerrohbauversicherung
Mängel an der Verkehrssicherung, etwa fehlende Absperrung oder ungesicherte Grube
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Besucher- oder Drittunfälle im Zusammenhang mit der Baustelle
Reine Vertrags- oder Gewährleistungsmängel am Bau
Hinweis zur Deckungssumme
Sinnvoll ist eine pauschale Deckungssumme im Millionenbereich, weil Personenschäden schnell existenzbedrohende Größenordnungen erreichen können. Die konkrete Höhe wird am Bauvorhaben geprüft.
Kosten
Was kostet eine Bauherrenhaftpflicht?
Eine Bauherrenhaftpflicht gehört im Verhältnis zur abgesicherten Summe zu den günstigsten Policen am Bau. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus fällt sie in der Regel als einmaliger Beitrag im niedrigen dreistelligen Bereich für die gesamte Bauzeit an — ein Bruchteil eines Prozents der Bausumme.
Der genaue Beitrag richtet sich nach Bausumme, Bauzeit, Deckungssumme und Eigenleistung. Für Ihr konkretes Bauvorhaben ermittle ich ihn anhand Ihrer Baudaten.
Beispiel: Beitrag nach Bausumme
Die folgenden Werte zeigen die Größenordnung für ein Einfamilienhaus (Neubau) mit einer soliden Deckungssumme von 20 Mio. €, ohne Eigenleistung:
| Bausumme | ca. Einmalbeitraggesamte Bauzeit |
|---|---|
| 300.000 € | ca. 120 € |
| 500.000 € | ca. 170 € |
| 750.000 € | ca. 190 € |
Beispielhafte Größenordnung für ein Einfamilienhaus (Neubau), Deckungssumme 20 Mio. €, ohne Eigenleistung. Ihr individueller Beitrag hängt von Objekt, Anbieter und Umfang ab und kann abweichen.
Auffällig: Der Beitrag steigt deutlich langsamer als die Bausumme. Zwischen einem 300.000-€- und einem 750.000-€-Vorhaben liegen bei der Bausumme das 2,5-Fache, beim Beitrag nur rund das 1,5-Fache. Je größer das Objekt, desto günstiger fällt der Schutz im Verhältnis aus.
Deckungssumme
Höhere Deckung kostet fast nichts
An der Deckungssumme sollten Sie nicht sparen — und Sie müssen es auch nicht. Der Sprung von 15 auf 50 Mio. € Deckungssumme schlägt je nach Anbieter nur mit rund 20 bis 55 € mehr zu Buche — einmalig, für die gesamte Bauzeit.
Gemessen daran, dass ein einzelner Personenschaden auf der Baustelle sechsstellig werden kann, ist das eine der günstigsten Absicherungen überhaupt. Ich setze die Deckungssumme deshalb bewusst hoch an.
Laufzeit
Einmalig statt monatlich
Anders als eine laufende Haftpflicht zahlen Sie die Bauherrenhaftpflicht in der Regel einmalig für die gesamte Bauzeit — üblicherweise für zwei Jahre, bei vielen Anbietern gegen Aufpreis auf drei Jahre verlängerbar.
Mit der Bezugsfertigkeit endet der Vertrag automatisch. Die Haftung für das fertige, bewohnte Gebäude übernimmt dann Ihre Privathaftpflicht — oder, wenn Sie vermieten, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Eigenleistung
Eigenleistung erhöht das Risiko
Wenn Sie oder Helfer selbst mit anpacken (Muskelhypothek), steigt die Wahrscheinlichkeit für Personen- und Sachschäden. Achten Sie darauf, dass Eigenleistung ausdrücklich mitversichert ist — bei vielen Tarifen ist ein bestimmter Wert beitragsfrei eingeschlossen, darüber hinaus wird es beitragswirksam. Das prüfe ich für Ihr Vorhaben mit.
Haftung
Der Beitrag ist klein, das Risiko nicht
Als Bauherr haften Sie für alles, was auf und um Ihre Baustelle geschieht — auch für Fehler beauftragter Firmen und für Passanten, die sich am Bauzaun verletzen. Ein einziger Personenschaden kann sechsstellig werden. Die Bauherrenhaftpflicht kostet einen Bruchteil davon. Genau deshalb setze ich sie als ersten Baustein bei jedem Neubau — noch bevor der erste Bagger anrollt.
PHV oder eigene Police
Bauherrenhaftpflicht oder Privathaftpflicht - reicht meine PHV nicht?
Das ist eine der häufigsten Fehlannahmen beim Bauen. Viele Privathaftpflicht-Tarife schließen kleine Bauvorhaben nur bis zu einer bestimmten Bausumme ein. Bei Neubau, längerer Bauzeit oder Eigenleistung muss der bestehende Vertrag konkret geprüft werden.
Kleine Renovierung oder geringe Bausumme ist je nach Tarif oft mitversichert.
Bei kleinen Vorhaben nicht immer erforderlich.
Neubau oder größere Bausumme oberhalb der PHV-Grenze ist meist nicht ausreichend gedeckt.
Für Baustellenrisiken und größere Bauvorhaben gemacht.
Umfangreiche Eigenleistung ist häufig kritisch und tarifabhängig.
Eigenleistung kann gezielt angegeben und geprüft werden.
Baustellenrisiken über längere Bauzeit sind nicht der Kern der PHV.
Laufzeit, Bausumme und Beteiligte werden auf das Projekt abgestimmt.
Abwehr unberechtigter Forderungen hängt vom konkreten PHV-Vertrag ab.
Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen gehören zur Haftpflichtlogik.
Pflicht
Ist die Bauherrenhaftpflicht Pflicht?
Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Bauherrenhaftpflicht gibt es nicht. Die Haftung selbst besteht aber sehr wohl: Für Schäden auf Ihrer Baustelle haften Sie unabhängig davon, ob Sie versichert sind.
Ohne passende Police zahlen Sie einen berechtigten Schaden im Ernstfall selbst. Deshalb ist die Frage weniger, ob ein Gesetz die Police verlangt, sondern ob Ihr konkretes Bauvorhaben ein tragbares Risiko darstellt.
Mythos vs. Realität
Mythos: Kein Gesetz verlangt sie, also brauche ich sie nicht. Realität: Die Haftung besteht trotzdem - nur die Absicherung ist freiwillig. Genau deshalb ist eine Prüfung sinnvoll.
Bedarfscheck starten →Zeitpunkt
Wann brauchen Sie eine Bauherrenhaftpflicht?
Schließen Sie die Bauherrenhaftpflicht vor dem ersten Spatenstich ab - idealerweise, sobald Baugenehmigung und Baubeginn konkret werden.
01
Planung
Bausumme, Bauzeit, Eigenleistung und Beteiligte werden für die Prüfung vorbereitet.
02
Baubeginn
Ab den ersten Arbeiten auf dem Grundstück entsteht das konkrete Baustellenrisiko.
03
Rohbau
Haftpflicht, Bauleistung und Feuerrohbau sollten parallel sauber geordnet sein.
04
Fertigstellung
Die Bauherrenhaftpflicht läuft in der Regel für die Bauzeit und muss zur Fertigstellung sauber auslaufen.
05
Wohngebäude
Aus dem Bauvorhaben wird dauerhafter Gebäudeschutz über die Wohngebäudeversicherung.
Bauvorhaben
Für welche Vorhaben ist sie sinnvoll?
Entscheidend ist, welches Risiko auf dem Grundstück entsteht und wer dort verantwortlich handelt.
01
Neubau schlüsselfertig
Meist ja. Auch wenn eine Firma baut, bleibt die Bauherrenrolle in der Regel relevant.
02
Bau mit viel Eigenleistung
Ja. Eigenleistung verändert die Risikolage und sollte offen angegeben werden.
03
Umbau, Anbau, Sanierung
Kommt auf Umfang und Bausumme an. Hier wird zuerst die PHV-Grenze geprüft.
04
Abriss
Meist ja. Rückbauarbeiten bergen hohe Fremdschadenrisiken, etwa für Nachbargebäude oder Leitungen.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben abgedeckt ist?
Im Bedarfscheck kläre ich, ob Ihre Privathaftpflicht reicht oder eine eigene Bauherrenhaftpflicht sinnvoll ist.
Bedarfscheck starten →Vergleich
Bauherrenhaftpflicht vergleichen - unabhängig, nicht nur nach Preis.
Ein Bauherrenhaftpflicht Vergleich sollte nicht beim günstigsten Beitrag enden. Wichtig ist, ob das konkrete Bauvorhaben, die Eigenleistung, die Deckungssumme und die Übergänge zur Bauleistungs- und Wohngebäudeversicherung sauber berücksichtigt sind.
Abgrenzung
Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung: warum beide zusammengehören.
Kurz gesagt: Die Bauherrenhaftpflicht betrifft Schäden an Dritten. Die Bauleistungsversicherung betrifft Schäden am eigenen Bauvorhaben. In der Beratung gehören beide Themen nebeneinander, weil ein Bauprojekt selten nur ein Risiko hat.
01
Bauleistungsversicherung
Der wichtigste Geschwister-Baustein zur Bauherrenhaftpflicht.
02
Feuerrohbauversicherung
Feuerrisiken während der Rohbauphase und Übergang zur Wohngebäudeversicherung.
03
Wohngebäudeversicherung Neubau
Wenn der Rohbau steht und das Haus fertig wird, beginnt die dauerhafte Gebäudelogik.

Ihr Ansprechpartner
Dennis Schmolz ordnet Ihr Bauvorhaben persönlich ein.
Ich prüfe unabhängig, was Ihr Bauvorhaben wirklich braucht - und sage Ihnen auch, wenn Ihre bestehende Privathaftpflicht im konkreten Fall ausreicht.
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
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Zuletzt geprüft am 13. Juli 2026
Autor: Dennis Schmolz, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Dieser Inhalt ersetzt keine persönliche Beratung, sondern bereitet sie fachlich vor.
FAQ
Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflicht.
Ist eine Bauherrenhaftpflicht Pflicht?
Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Die Haftung für Schäden auf Ihrer Baustelle besteht aber trotzdem - ohne Versicherung zahlen Sie diese selbst.
Reicht meine Privathaftpflicht für den Hausbau?
Nur bei kleinen Vorhaben und abhängig vom Tarif. Viele PHV-Tarife decken Bauvorhaben nur bis zu einer bestimmten Bausumme; darüber oder bei viel Eigenleistung brauchen Sie meist eine eigene Bauherrenhaftpflicht.
Ab wann brauche ich die Bauherrenhaftpflicht?
Vor dem Baubeginn - idealerweise sobald die Baugenehmigung vorliegt und der Baubeginn feststeht. Ab den ersten Arbeiten auf dem Grundstück besteht das Risiko.
Was kostet eine Bauherrenhaftpflicht?
Der Beitrag fällt meist als einmaliger Beitrag für die gesamte Bauzeit an und richtet sich nach Bausumme, Bauzeit, Deckungssumme und Eigenleistung. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegt er in der Regel im niedrigen dreistelligen Bereich - bei einem Vorhaben um 300.000 € Bausumme etwa bei 120 €, bei 500.000 € um 170 €, jeweils für die gesamte Bauzeit. Den konkreten Beitrag für Ihr Vorhaben ermittle ich anhand Ihrer Baudaten.
Zahlt man die Bauherrenhaftpflicht einmalig oder monatlich?
In der Regel einmalig für die gesamte Bauphase, üblicherweise zwei Jahre. Mit der Bezugsfertigkeit endet der Vertrag automatisch - eine monatliche Zahlung ist nicht vorgesehen.
Wovon hängt der Beitrag ab?
Von der Bausumme (wichtigster Faktor), der Bauzeit, der gewählten Deckungssumme und davon, ob Eigenleistung mitversichert ist. Eine höhere Deckungssumme kostet dabei nur wenig mehr.
Was ist der Unterschied zur Bauleistungsversicherung?
Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden, die Dritten entstehen. Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Bauwerk. Beide ergänzen sich.
Wie lange läuft die Bauherrenhaftpflicht?
In der Regel für die Dauer der Bauzeit. Die genaue Laufzeit und mögliche Verlängerungen hängen vom Tarif und Baufortschritt ab.
Ist die Bauherrenhaftpflicht steuerlich absetzbar?
Das hängt davon ab, ob Sie das Gebäude selbst nutzen oder vermieten, und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Ich berate Sie zur Versicherung, nicht zur Steuer.
Muss die Eigenleistung mitversichert sein?
Wenn Sie selbst oder mit Helfern bauen, sollte die Eigenleistung ausdrücklich in den Bedingungen eingeschlossen sein - sonst droht im Schadenfall eine Leistungskürzung. Bei vielen Tarifen ist ein bestimmter Wert beitragsfrei enthalten. Das prüfe ich für Ihr Vorhaben mit.
Brauche ich sie auch bei einem schlüsselfertigen Haus?
Meist ja. Auch bei schlüsselfertigem Bau bleibt Ihre Bauherrenrolle in der Regel relevant; die genaue Verantwortlichkeit sollte aber im konkreten Vertrag geprüft werden.
Beratung und Vollmandat
Ihr Bauvorhaben unabhängig absichern.
Kein Callcenter, kein Vergleichsportal-Gefühl - persönliche Beratung, klare Einordnung und ein sauberer Übergang vom Bauprojekt in den Gebäudeschutz.
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