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Was die Wohngebäudeversicherung absichert
Versichert ist das Gebäude selbst — Mauerwerk, Dach, fest verbundene Bestandteile — sowie in der Regel mitversicherte Anlagen wie Heizung oder fest verbaute Sanitärobjekte. Der Hausrat, also alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden, gehört nicht dazu — dafür ist die Hausratversicherung zuständig.
Klassisch deckt die Wohngebäudeversicherung drei benannte Gefahrengruppen ab:
- Feuer — Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion.
- Leitungswasser — bestimmungswidrig austretendes Wasser, Rohrbruch, Frostschäden an Rohren.
- Sturm und Hagel — Schäden durch Sturm und Hagel am Gebäude.
Bei Sturm gilt eine Schwelle: Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 bis 63 km/h nach der Beaufort-Skala. Einige moderne Tarife leisten teils schon ab Windstärke 7.
Wichtig zu wissen: Diese drei Gruppen sind die Grunddeckung. Naturgefahren jenseits von Sturm und Hagel — Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch — sind nicht automatisch enthalten. Sie werden über die Elementarschadenversicherung eingeschlossen, und genau hier klafft in vielen Bestandsverträgen die größte Lücke. Wie Sie das für Ihr Objekt einordnen, steht auf der Seite zur Elementarschadenversicherung.

